Pflanzliche Arzneimittel sind wirksam ohne dabei ausgeprägte Nebenwirkungen zu
haben und erfreuen sich dadurch einer immer größer werdenden
Beliebtheit in der Bevölkerung. So ist in den letzten
Jahren ein wachsender Trend hin zu
bewusster und
gesünderer Lebensführung zu erkennen.
Die
Pflanzenheilkunde hat mich mein gesamtes Leben fasziniert und den Wunsch
in mir geweckt, durch meine Tätigkeit als Heilpraktiker
mit meinem Wissen anderen Menschen zu
helfen. Dies tue ich heute unter anderem mit Hilfe der
Homöopathie in meiner Praxis in Drensteinfurt bei
Münster.
Die Homöopathie verfolgt den Ansatz, dass eine Substanz,
die bei einem gesunden Menschen besondere Beschwerden
hervorruft, bei einem kranken Menschen, der ähnliche
Symptome hat, helfen kann.
Man versucht also Ähnliches
mit Ähnlichem zu heilen. Hierzu werden die
Ausgangssubstanzen, die eine der Krankheit ähnelnde
Wirkung im Körper hervorrufen, stark verdünnt
aufbereitet (potenziert) und zu homöopathischen Mitteln
verarbeitet.
Am weitesten verbreitet sind hierbei winzige Kügelchen auf die der Wirkstoff aufgebracht wird,
Globuli genannt, aber auch zu Tropfen oder Tabletten.
Ziel der homöopathischen Behandlung ist es, die
Lebenskraft, das gesunde Gleichgewicht des Organismus
und das Wohlbefinden wiederherzustellen.
Die klassische Naturheilkunde ist auf den fünf Säulen
Licht, Wasser, Luft, Bewegung und Ernährung aufgebaut.
Sinngemäß bedeutet das Wort Naturheilkunde, dass man
sich darüber kundig macht, wie die Natur heilt.
In der Natur- und Pflanzenheilkunde geht es im Kern
immer darum, die körperlichen
Selbstheilungskräfte
wieder zu aktivieren. Der beste Heiler ist unser eigener
Körper, unsere Aufgabe ist ihn dabei durch die richtigen Werkzeuge und einen
gesunden Lebensstil zu unterstützen.
Für pflanzliche Arzneimittel gelten wie für alle anderen
Arzneimittel die rechtlichen Bestimmungen des
Arzneimittelgesetzes, in dem detaillierte Anforderungen
für die Zulassung durch das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) festgeschrieben
sind. Hauptkriterien für eine Zulassung durch das BfArM
sind insbesondere die Wirksamkeit, die Unbedenklichkeit
und die Qualität von Arzneimitteln.
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Anwendungsbeispiele für Pflanzenheilkunde und Homöopathie